O n l i n e - M e l d u n g

Kennbuchstabe der Regatta *
Bootsklasse *
Segelnummer *
Steuermann/-frau (Vorname, Nachname)*
                      Verein (Abkürzung) *
                      DSV-Nr.
                      Anschrift / Straße *
                      Postleitzahl / Ort *
                      E-Mail *
                      Telefon
                      Fax.
Vorschotmann / -frau (Vorname, Nachname)
                      Verein (Abkürzung)
                      DSV-Nr.
Geb.-Jahr bei Jugendlichen: Steuermann/-frau
                                         Vorschotmann/-frau
2. Vorschotmann / - frau (Vorname, Nachname, Club)
Ich reise mit Wohnmobil/Zelt an.
Ich beabsichtige mein Boot in dem Gastverein unterzubringen.
Sollte in der Ausschreibung ein Regattaessen angeboten werden, so nehme ich mit Personen dran teil.

..........................................

Unterschrift von Steuermann und Mannschaft für die Vorlage im Regattabüro

...........................................

ggfls. Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten
zur Vorlage im Regattabüro bei Jugendlichen

Die mit einem * gekennzeichneten Felder müssen ausgefüllt werden.

Bitte achten Sie auf den Meldeschluß, es gilt der Eingang bei der Meldestelle. Das Meldegeld ist bis zum Meldeschluß zu zahlen auf das Konto der WVStM:
Volksbank Nienburg (BLZ 256 900 09) Kto. 101 0565 400
unter deutlicher Angabe des vollständigen Namens, der Bootsklasse, und des Kennbuchstabens.

Fragen? Tel.Nr. : 0 50 33 - 93 91 21

Bitte achten Sie auf die nebenstehenden Online-Meldebestimmungen, besonders auf den Punkt 5.

Meldebestimmungen für die Online-Meldung
1. In Ergänzung zu den WR - Regel 46 und 75 - muss der Schiffsführer entweder einen gültigen DSV-Führerschein, Jüngstensegelschein, Sportsegelschein oder einen für das Fahrtgebiet vorgeschriebenen oder empfohlenen amtlichen, auch vom DSV im Auftrage des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen ausgestellten und gültigen Führerschein besitzen. Bei Mitgliedern anderer nationaler Verbände gilt ein entsprechender Befähigungsnachweis ihres Landes. Jedes Mannschaftsmitglied muss Mitglied eines Vereins seines nationalen Verbandes sein. Jeder, einem deutschen Verein angehörende Teilnehmer, muss sich über die Internetseite des Deutschen Segler-Verbandes registriert haben.

2. Die Abgabe einer Meldung (auch formlos oder telefonisch) verpflichtet in jedem Fall zur Zahlung des Meldegeldes.
Die Annahme der Meldung wird nicht bestätigt. Lediglich bei einer Absage wird der/die Meldende rechtzeitig benachrichtigt, und auch nur dann wird das Meldegeld erstattet. Achtung! Es wird eindringlich auf die Einhaltung von WR 77 verwiesen.

3. Das Meldegeld ist bis zum Meldeschluss zu zahlen, bei später eingehenden Meldegeldern kann ein Aufschlag von 5 € erhoben werden. Der Zahlungseingang wird zwei Stunden vor dem ersten Start überprüft. Sollte ein Teilnehmer bis dahin nicht bezahlt haben, bzw. die Zahlung nicht nachweisen können, wird das Boot nicht gewertet.
Ausländische Teilnehmer können das Meldegeld ohne Aufschlag bei Ankunft im Regattabüro, spätestens bis zwei Stunden vor dem Start, bezahlen.

4. Alle teilnehmenden Boote müssen eine gültige Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3,5 Millionen € pro Veranstaltung oder dem Äquivalent davon haben. Der Nachweis ist auf Verlangen im Regattabüro vorzulegen.

5. Haftungsausschluss - Haftungsbegrenzung - Unterwerfungsklausel
Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich.
Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadensersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer, sofern der Veranstalter den Grund für die Änderung oder Absage nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.
Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten, entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt- / bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadensersatzhaftung auch die Angestellten-, Arbeitnehmer und Mitarbeiter - Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs- oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist.
Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF, die Klassenvorschrift sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

6. Mit der Unterschrift auf der Meldung erkläre ich mich einverstanden, dass Namen und Bilder der Regattateilnehmer veröffentlich werden dürfen.

Hiermit akzeptiere ich die oben genannten Meldebestimmungen.