S e g e l a n w e i s u n g

Die
Segelanweisungen 2010 stehen als pdf als Download bereit.
Segelanweisung Steinhuder Meer 2010
1
Regeln
Die Regatta
unterliegt den Regeln wie sie in den „Wettfahrtregeln Segeln“
festgelegt sind.
Bei einem Sprachkonflikt sind bei den Ordnungsvorschriften
Regattasegeln, Ausschreibung und Segelanweisung der deutsche Text und sonst der
englische Text maßgebend.
2 Mitteilungen für
Teilnehmer
Mitteilungen für die Teilnehmer werden an der Tafel für
Bekanntmachungen ausgehängt.
Diese befindet sich am Regattabüro.
3 Änderung der
Segelanweisungen
Änderungen der Segelanweisungen werden spätestens 90 Minuten
vor dem ersten geplanten Ankündigungssignal des Tages ausgehängt, an dem sie
gelten.
Änderungen des Zeitplans werden bis spätestens 19.00 Uhr des Vortages
ausgehängt.
4 Signale an Land
Signale an Land werden am Flaggenmast des veranstaltenden
Vereines gesetzt.
Er befindet sich in der Nähe des Regattabüros.
Wird Flagge Y an Land gesetzt, gilt
Regel 40 unbeschränkt auf dem Wasser. Das ändert das Vorwort zum Teil 4.
5 Zeitplan der
Wettfahrten
Wird am Boot der Wettfahrtleitung Flagge L gezeigt, so
erfolgt in Kürze ein Ankündigungs- oder ein anderes Signal.
6 Bahnen
Die
Wettfahrtleitung zeigt spätestens mit dem Ankündigungssignal den zu segelnden
Kurs gemäß der Kursbeschreibung dieser Segelanweisung und legt die 1. Bahnmarke
gegen den Wind.
Die Kursbeschreibung dieser Segelanweisung zeigt den
Kurs einschließlich Reihenfolge, in der die Bahnmarken zu passieren sind und
die Seite, auf der die Bahnmarken zu lassen sind.

7 Bahnmarken
Die Bahnmarken sind rote Kegeltonnen
8 Start
1.
Die Startlinie wird gebildet durch den rot-weiß-gestreiften
Peilmast auf dem Startschiff und einer Boje mit oranger Flagge.
2.
Boote, deren Ankündigungssignal noch nicht gegeben wurde,
müssen sich vom Startgebiet fernhalten.
3.
Boote, die nicht innerhalb von 10 Minuten nach ihrem
Startsignal gestartet sind, werden als DNC oder DNS gewertet. (Änderung WR 28.1
und WR A4)
9 Ziel
Die Ziellinie wird gebildet durch den rot-weiß-gestreiften
Peilmast auf dem Zielschiff und einer Boje mit oranger Flagge.
10 Strafsystem
Für Mehrrumpfboote ist WR 44.1 und WR P2.1 geändert, so dass die
Zwei-Drehungen-Strafe durch die Ein-Drehung-Strafe ersetzt ist.
Es gilt Anhang P.
Boote, die eine Strafe nach WR 44 oder P 2.1 ausgeführt haben
oder von der Wettfahrt zurückgetreten sind, müssen dies innerhalb der
Protestfrist in der im Regattabüro ausliegenden Liste bestätigen. Nicht
gemeldete Strafen gelten als nicht gemacht.
11 Zeitlimits und
Sollzeiten
Sollzeiten und Zeitlimits sind wie folgt:
Die Sollzeit für alle Klassen beträgt 45 – 60 Minuten
Das Zeitlimit für das erste Boot einer Klasse beträgt 90 Minuten
Hat kein Boot innerhalb des Zeitlimits die Bahn abgesegelt,
so wird die Wettfahrt abgebrochen. Das nicht Einhalten der Sollzeit ist kein
Grund für einen Antrag auf Wiedergutmachung. Das ändert WR 62.1(a).
Boote, die nicht innerhalb von 30 Minuten, nachdem das erste
Boot die Bahn abgesegelt hat und durchs Ziel gegangen ist, werden ohne
Verhandlung als `nicht durchs Ziel gegangen´ (DNF) gewertet. Das ändert WR 35,
A4 und A5.
12 Proteste und Anträge
auf Wiedergutmachung
Jedes Boot, das protestieren will, muss dies am Zielboot der
WL mitteilen. Dies ändert WR 61.
Die Protestzeit beträgt 60 Minuten nach Zieldurchgang des
letzten Bootes der Klasse in der letzten Tageswettfahrt bzw. nach deren Abbruch
oder Ende der Startverschiebung.
Proteste sind im Regattabüro einzureichen. Formulare sind
dort erhältlich.
Bekanntmachungen von Protesten durch die WL oder das
Schiedsgericht werden zur Information nach WR 61.1(b) ausgehängt.
Beginn, Reihenfolge und Ort der Proteste werden spätestens 30
Minuten nach Ablauf der Protestfrist an der Tafel für Bekanntmachungen
ausgehängt.
Protestparteien und Zeugen haben sich rechtzeitig vor dem
Protestraum bereit zu halten
Eine Liste der Boote, die nach Anhang P wegen Verstoßes gegen
Regel 42 bestraft wurden, wird vor Ende der Protestfrist ausgehängt.
Verstöße gegen die Segelanweisungen Punkt 8.2, 14, 17, 18, 19
sind nicht Gründe für einen Protest durch ein Boot (Änderung WR 60.1). Strafen
für diese Verstöße können geringer sein als DSQ, wenn das Schiedsgericht so
entscheidet.
Vermessungsproteste oder Einwendungen, deren Feststellung
bereits früher zumutbar gewesen wäre, werden am letzten Wettfahrttag nicht mehr
angenommen.
In Abänderung von WR 66 müssen am letzten Wettfahrttag
Anträge auf Wiederaufnahme bei Protesten des Vortages innerhalb der
Protestfrist und sonst innerhalb von 30 Minuten nach Verkünden der Entscheidung
eingereicht werden.
13
Sicherheitsbestimmungen
Ein Boot, das die Wettfahrt aufgibt muss unverzüglich die
Wettfahrtleitung bzw. das Regattabüro darüber informieren.
Bei örtlicher Schlechtwetterwarnung oder Zeigen der Flagge
„Y“ auf einem Boot der WL oder am Flaggenmast sind persönliche
Auftriebsmittel zu tragen (Ergänzung WR1.2 und 40).
14 Ersetzen von
Besatzung und Ausrüstung
Das Ersetzen von Teilnehmern ist in Übereinstimmung mit den
Ordnungsvorschriften des DSV nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung durch
die WL erlaubt.
Das Ersetzen von beschädigter oder verlorener Ausrüstung ist
nur mit Genehmigung durch die WL gestattet. Der Austausch muss bei erster
zumutbarer Gelegenheit bei der WL beantragt werden.
15 Ausrüstungs- und
Vermessungskontrollen
Ein Boot oder die Ausrüstung können jederzeit in Bezug auf
die Einhaltung der Klassenvorschriften und der Segelanweisung überprüft werden.
Auf dem Wasser kann ein Boot durch einen Ausrüstungskontrolleur oder Vermesser
der WL aufgefordert werden, sich sofort für eine Überprüfung zu einer
bestimmten Stelle zu begeben.
16 Funktionsboote
Funktionsboote sind wie folgt gekennzeichnet:
Boote der WL – weiße Flagge mit schwarzer Aufschrift „RC“
Schiedsrichterboote – weiße Flagge mit schwarzer Aufschrift
„JURY“
Vermesser – weiße Flagge mit schwarzem „M“
17 Sicherungsboote
Genehmigte und als solche gekennzeichnete zusätzliche
Sicherungsboote müssen schriftlich mitteilen, welche Teilnehmerboote sie
betreuen. Sie müssen vom Zeitpunkt des Vorbereitungssignals für die erste
startende Klasse einen Abstand von mind. 100 m zum Wettfahrtgebiet einhalten,
bis alle Boote durchs Ziel gegangen sind oder die Wettfahrten durch die WL
anderweitig beendet wurden. Ausgenommen von dieser Abstandspflicht sind
Einsätze zur Bergung bei Kenterung oder Havarie eines Bootes, sofern das Boot
oder die Wettfahrtleitung Hilfe anfordert. Nichtbeachtung kann zur Bestrafung
der betreuten Boote führen.
18 Funkverkehr und
Telefon
Außer im Notfall darf ein Boot während der Wettfahrt weder
über Funk senden noch Funkmitteilungen empfangen, die nicht allen Booten zur
Verfügung stehen. Diese Beschränkung trifft auch auf Mobiltelefone zu.
19 Ordnung und
Abfall
Alle Boote, Trailer und Fahrzeuge müssen ausschließlich in
den dafür vorgesehenen Bereichen abgestellt sein.
Abfall darf nicht
ins Wasser geworfen werden und muss an Land in die dafür vorgesehenen Behälter
entsorgt werden.
20
Haftungsausschluss
Die Teilnehmer beteiligen sich an der
Regatta gänzlich auf eigenes Risiko. Siehe Regel 4 – Teilnahme an der
Wettfahrt - . Der Veranstalter haftet nur in dem im Meldeformular dargelegten
Umfang.
21 Weitere
revierspezifische Regelungen
Entsprechend der Dümmer-Steinhuder-Meer-Verordnung
(DStMVO) haben Boote der Berufssegler unter Segel oder Motor Vorfahrt
(Personenbeförderung; grün-weiße Flagge im Want).