S e g e l a n w e i s u n g

Die Segelanweisungen 2010 stehen als pdf als Download bereit. 

 

Segelanweisung Steinhuder Meer 2010

1 Regeln

Die Regatta unterliegt den Regeln wie sie in den „Wettfahrtregeln Segeln“ festgelegt sind.

Bei einem Sprachkonflikt sind bei den Ordnungsvorschriften Regattasegeln, Ausschreibung und Segelanweisung der deutsche Text und sonst der englische Text maßgebend.

2 Mitteilungen für Teilnehmer

Mitteilungen für die Teilnehmer werden an der Tafel für Bekanntmachungen ausgehängt.
Diese befindet sich am Regattabüro.

3 Änderung der Segelanweisungen

Änderungen der Segelanweisungen werden spätestens 90 Minuten vor dem ersten geplanten Ankündigungssignal des Tages ausgehängt, an dem sie gelten.
Änderungen des Zeitplans werden bis spätestens 19.00 Uhr des Vortages ausgehängt.

4 Signale an Land

Signale an Land werden am Flaggenmast des veranstaltenden Vereines gesetzt.
Er befindet sich in der Nähe des Regattabüros.

Wird Flagge Y an Land gesetzt, gilt Regel 40 unbeschränkt auf dem Wasser. Das ändert das Vorwort zum Teil 4.

5 Zeitplan der Wettfahrten

Wird am Boot der Wettfahrtleitung Flagge L gezeigt, so erfolgt in Kürze ein Ankündigungs- oder ein anderes Signal.

6 Bahnen

Die Wettfahrtleitung zeigt spätestens mit dem Ankündigungssignal den zu segelnden Kurs gemäß der Kursbeschreibung dieser Segelanweisung und legt die 1. Bahnmarke gegen den Wind.

Die Kursbeschreibung dieser Segelanweisung zeigt den Kurs einschließlich Reihenfolge, in der die Bahnmarken zu passieren sind und die Seite, auf der die Bahnmarken zu lassen sind.

        

7 Bahnmarken

Die Bahnmarken sind rote Kegeltonnen


8 Start

1.            Die Startlinie wird gebildet durch den rot-weiß-gestreiften Peilmast auf dem Startschiff und einer Boje mit oranger Flagge.

2.            Boote, deren Ankündigungssignal noch nicht gegeben wurde, müssen sich vom Startgebiet fernhalten.

3.            Boote, die nicht innerhalb von 10 Minuten nach ihrem Startsignal gestartet sind, werden als DNC oder DNS gewertet. (Änderung WR 28.1 und WR A4)

9 Ziel

Die Ziellinie wird gebildet durch den rot-weiß-gestreiften Peilmast auf dem Zielschiff und einer Boje mit oranger Flagge.

10 Strafsystem

Für Mehrrumpfboote ist WR 44.1 und WR P2.1 geändert, so dass die Zwei-Drehungen-Strafe durch die Ein-Drehung-Strafe ersetzt ist.

Es gilt Anhang P.

Boote, die eine Strafe nach WR 44 oder P 2.1 ausgeführt haben oder von der Wettfahrt zurückgetreten sind, müssen dies innerhalb der Protestfrist in der im Regattabüro ausliegenden Liste bestätigen. Nicht gemeldete Strafen gelten als nicht gemacht.

11 Zeitlimits und Sollzeiten

Sollzeiten und Zeitlimits sind wie folgt:
Die Sollzeit für alle Klassen beträgt 45 – 60 Minuten
Das Zeitlimit für das erste Boot einer Klasse beträgt 90 Minuten

Hat kein Boot innerhalb des Zeitlimits die Bahn abgesegelt, so wird die Wettfahrt abgebrochen. Das nicht Einhalten der Sollzeit ist kein Grund für einen Antrag auf Wiedergutmachung. Das ändert WR 62.1(a).

Boote, die nicht innerhalb von 30 Minuten, nachdem das erste Boot die Bahn abgesegelt hat und durchs Ziel gegangen ist, werden ohne Verhandlung als `nicht durchs Ziel gegangen´ (DNF) gewertet. Das ändert WR 35, A4 und A5.

12 Proteste und Anträge auf Wiedergutmachung

Jedes Boot, das protestieren will, muss dies am Zielboot der WL mitteilen. Dies ändert WR 61.

Die Protestzeit beträgt 60 Minuten nach Zieldurchgang des letzten Bootes der Klasse in der letzten Tageswettfahrt bzw. nach deren Abbruch oder Ende der Startverschiebung.

Proteste sind im Regattabüro einzureichen. Formulare sind dort erhältlich.

Bekanntmachungen von Protesten durch die WL oder das Schiedsgericht werden zur Information nach WR 61.1(b) ausgehängt.

Beginn, Reihenfolge und Ort der Proteste werden spätestens 30 Minuten nach Ablauf der Protestfrist an der Tafel für Bekanntmachungen ausgehängt.

Protestparteien und Zeugen haben sich rechtzeitig vor dem Protestraum bereit zu halten

Eine Liste der Boote, die nach Anhang P wegen Verstoßes gegen Regel 42 bestraft wurden, wird vor Ende der Protestfrist ausgehängt.

Verstöße gegen die Segelanweisungen Punkt 8.2, 14, 17, 18, 19 sind nicht Gründe für einen Protest durch ein Boot (Änderung WR 60.1). Strafen für diese Verstöße können geringer sein als DSQ, wenn das Schiedsgericht so entscheidet.

Vermessungsproteste oder Einwendungen, deren Feststellung bereits früher zumutbar gewesen wäre, werden am letzten Wettfahrttag nicht mehr angenommen.

In Abänderung von WR 66 müssen am letzten Wettfahrttag Anträge auf Wiederaufnahme bei Protesten des Vortages innerhalb der Protestfrist und sonst innerhalb von 30 Minuten nach Verkünden der Entscheidung eingereicht werden.

13 Sicherheitsbestimmungen

Ein Boot, das die Wettfahrt aufgibt muss unverzüglich die Wettfahrtleitung bzw. das Regattabüro darüber informieren.

Bei örtlicher Schlechtwetterwarnung oder Zeigen der Flagge „Y“ auf einem Boot der WL oder am Flaggenmast sind persönliche Auftriebsmittel zu tragen (Ergänzung WR1.2 und 40).

14 Ersetzen von Besatzung und Ausrüstung

Das Ersetzen von Teilnehmern ist in Übereinstimmung mit den Ordnungsvorschriften des DSV nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung durch die WL erlaubt.

Das Ersetzen von beschädigter oder verlorener Ausrüstung ist nur mit Genehmigung durch die WL gestattet. Der Austausch muss bei erster zumutbarer Gelegenheit bei der WL beantragt werden.

15 Ausrüstungs- und Vermessungskontrollen

Ein Boot oder die Ausrüstung können jederzeit in Bezug auf die Einhaltung der Klassenvorschriften und der Segelanweisung überprüft werden. Auf dem Wasser kann ein Boot durch einen Ausrüstungskontrolleur oder Vermesser der WL aufgefordert werden, sich sofort für eine Überprüfung zu einer bestimmten Stelle zu begeben.

16 Funktionsboote

Funktionsboote sind wie folgt gekennzeichnet:
Boote der WL – weiße Flagge mit schwarzer Aufschrift „RC“
Schiedsrichterboote – weiße Flagge mit schwarzer Aufschrift „JURY“
Vermesser – weiße Flagge mit schwarzem „M“

17 Sicherungsboote

Genehmigte und als solche gekennzeichnete zusätzliche Sicherungsboote müssen schriftlich mitteilen, welche Teilnehmerboote sie betreuen. Sie müssen vom Zeitpunkt des Vorbereitungssignals für die erste startende Klasse einen Abstand von mind. 100 m zum Wettfahrtgebiet einhalten, bis alle Boote durchs Ziel gegangen sind oder die Wettfahrten durch die WL anderweitig beendet wurden. Ausgenommen von dieser Abstandspflicht sind Einsätze zur Bergung bei Kenterung oder Havarie eines Bootes, sofern das Boot oder die Wettfahrtleitung Hilfe anfordert. Nichtbeachtung kann zur Bestrafung der betreuten Boote führen.

18 Funkverkehr und Telefon

Außer im Notfall darf ein Boot während der Wettfahrt weder über Funk senden noch Funkmitteilungen empfangen, die nicht allen Booten zur Verfügung stehen. Diese Beschränkung trifft auch auf Mobiltelefone zu.

19 Ordnung und Abfall

Alle Boote, Trailer und Fahrzeuge müssen ausschließlich in den dafür vorgesehenen Bereichen abgestellt sein.

Abfall darf nicht ins Wasser geworfen werden und muss an Land in die dafür vorgesehenen Behälter entsorgt werden.

20 Haftungsausschluss

Die Teilnehmer beteiligen sich an der Regatta gänzlich auf eigenes Risiko. Siehe Regel 4 – Teilnahme an der Wettfahrt - . Der Veranstalter haftet nur in dem im Meldeformular dargelegten Umfang.

21 Weitere revierspezifische Regelungen

Entsprechend der Dümmer-Steinhuder-Meer-Verordnung (DStMVO) haben Boote der Berufssegler unter Segel oder Motor Vorfahrt (Personenbeförderung; grün-weiße Flagge im Want).