Das Corona-Virus hat uns noch im Griff, aber es besteht die berechtigte Hoffnung, dass nach dem tollen Erfolg der Pfingstveranstaltung beim SLSV weitere Veranstaltungen durchgeführt werden können.
Mit einem großen Aufwand hat es Bernd Bühmann (Sportwart des SLSV) geschafft, dass die Pfingstwettfahrten gesegelt werden konnten. Das erarbeitete Hygienekonzept hat die zuständigen Behörden letztlich überzeugt, so dass diese die Freigabe erteilen konnten. Was auf dem Wasser problemlos umsetzbar ist, zeigt sich an Land allerdings als deutlich schwerer. Die Einhaltung der notwendigen Abstände der Teilnehmer untereinander ist dabei die wichtigste Aufgabe. Aber auch hier hat sich das Konzept von Bernd bewährt. Die Teilnehmer zeigten großes Verständnis und kennen sich mit der Einhaltung von Regeln schließlich auch aus.

Die Verordnungen der niedersächsischen Landesregierung können sich in den nächsten Wochen noch mehrfach ändern. Dabei können weitere Lockerungen aber auch erneute Verschärfungen eintreten. Deshalb ist es enorm wichtig, dass die Teilnehmer schon in der Ausschreibung darauf hingewiesen werden, wo sie sich die gültigen Informationen besorgen können.
In den Ausschreibungen und den Segelanweisungen wird auf die Einhaltung der Verordnungen explizit hingewiesen. Aus den ergänzten Segelanweisungen ergibt es sich weiter, dass bei einem Verstoß gegen die Verordnungen das Wettfahrt- und/oder Protestkomitee ein Verfahren gem. Regel 69 einleiten kann.

Um die Behörden zu entlasten ist es nach Ansicht des Vorstands der WVStM geboten, dass Vereine, die Veranstaltungen durchführen möchten, sich zuerst mit dem Vorstand der WVStM in Verbindung setzen. Der Vorstand erachtet es weiter als sinnvoll, dass er den notwendigen Kontakt zu den Behörden aufnimmt und Anfragen und Konzepte entsprechend an die zuständigen Stellen weiterleitet.

Freuen wir uns auf eine noch hoffentlich segelreiche Saison 2020.